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Stille Reserven für die Versicherten?

Bundeskabinett beschliesst Reform des Versicherungsrechtes

Interessierte Investoren haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer atypisch stillen Gesellschaft - und damit als Mitunternehmer - an der TannCAPITAL AG zu beteiligen. Was auf vertraglicher Grundlage zwischen der TannCAPITAL AG und ihren Gesellschaftern bereits fester Bestandteil und somit eine Selbstverständlichkeit ist, darauf können jetzt Lebensversicherungskunden hoffen.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die Kunden mit kapitalbildenden Lebensversicherungen künftig erstmals einen Anspruch auf Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven ihres Versicherungsunternehmens erhalten. Aber dies wird nur ein Teilerfolg, denn lediglich die Hälfte der stillen Reserven, die durch Beiträge des Versicherten erwirtschaftet wurden, sollen künftig bei Vertragsende dem Versicherten ausgezahlt werden.

Gesellschafter der TannCAPITAL AG dagegen sind grundsätzlich immer an 100% der stillen Reserven und zudem auch am Vermögen und am Unternehmenswert beteiligt. Darüber hinaus investiert die TannCAPITAL AG ausschliesslich ohne Bankkredite, als einzige Deutsche Fondsgesellschaft eigenkapitalbasiert, in fortlaufende Imobilien-Projektinvestitionen mit dem im Management entwickelten innovativen «CASH-IN-Hebel®» - Konzept.

Mit einem aus über 25 Jahren Erfahrung und einem erfolgreich abgewickeltem Immobilienvolumen von über EUR 200 Millionen geprägtem Know-how des Managements profitieren die Gesellschafter der TannCAPITAL AG neben einem nahezu einzigartigen Sicherheitskonzept von höchsten Erträgen bei ihrer Geldanlage.