Ihre Notartermine
Kaufverträge über Immobilien erlangen in Deutschland ihre Rechtswirksamkeit grundsätzlich erst mit einer notariellen Beurkundung. Konkret heisst dies, Ihr Kaufvertrag über eine Immobilie ist immer bei einem Notar zu beurkunden.
Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im § 311 b Absatz 1 BGB.
Für den Erwerb einer Immobilie bei der TannCAPITAL AG sind jeweils zwei Erklärungen notariell zu beurkunden. Zunächst der Kaufvertrag selbst und zum anderen die Grundschuldbestellung soweit der Kaufpreis mittels Darlehen finanziert werden soll.
Der Notartermin ist für viele Investoren immer ein ganz besonderer Termin, verleiht er doch dem Wunsch des Immobilienerwerbs eine gewisse Würde und Amtlichkeit.