Notarielle Teilungserklärung
Auch die Teilungserklärung, also die notariell beurkundete Aufteilung einer Immobilie in Wohn- und Teileigentum, ist nahezu vollumfänglich durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Die Teilungserklärung besteht regelmässig aus folgenden Bestandteilen:
- Teilungserklärung
- Teilungsaufstellung
- Gemeinschaftsordnung
- Baubeschreibung
- Grundrisse, Ansichten und Lageplan
Die Teilungserklärung mit allen erforderlichen Anlagen erstellt der Verkäufer, also die TannCAPITAL AG. Sie basiert auf der so genannten Abgeschlossenheitsbescheinigung, welche vom zuständigen Architekten an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von dort ausgestellt wird.
Übrigens, wenn Sie eine Immobilien global - also als alleiniger Käufer - erwerben, ist regelmässig keine Teilungserklärung notwendig. Dies werden wir im Vorfeld ganz in Ruhe mit Ihnen abstimmen.